Informationen zum Pflichtpraktikum

HLW

Zur Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem fachpraktischen Unterricht ist im Lehrplan ein Pflichtpraktikum verankert.

In der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe ist das Pflichtpraktikum ein wichtiger Baustein der Ausbildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in der Schule Gelerntes in der beruflichen Situation anzuwenden. Im Berufsalltag werden wertvolle Erfahrungen gesammelt und die Selbständigkeit wird gefördert. Durch die Zusammenarbeit mit den Arbeitskolleginnen und -kollegen und den Kontakt zu „echten Kundinnen und Kunden“ wird die Kommunikation und Teamarbeit verbessert. Außerdem lernen sie einen Betrieb und seine Abläufe kennen und werden so auf den beruflichen Einstieg bestmöglich vorbereitet.

Unterstützung

In Österreich

Im Ausland

Wann muss das Pflichtpraktikum absolviert werden?

Zwischen III. und IV. Jahrgang

Wie lange?

3 Monate – zwischen 1. Juni und 1. Montag im Oktober

Wo?

– In Betrieben der Wirtschaft, des Tourismus, der Verwaltung und der Ernährung, insbesondere im Bereich Küche, Service und Rezeption sowie in Büros, Kanzleien, Reisebüros usw.

– Im In- und Ausland (Förderung durch Erasmus+)

Schließen