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Aufnahme Schuljahr 2025/26
- GESETZLICHE ANMELDEFRIST:
17. Februar – 28. Februar 2025
(MO – DO: 07:30 bis 16:00 Uhr,
FR 07:30 bis 14:00 Uhr)
Die Aufnahmeunterlagen können an die Schule geschickt werden (postalisch oder Mail), außer die Schulnachricht bzw. das Zeugnis der letzten Schulstufe müssen persönlich vorbeigebracht werden. Vorzulegen sind:
- Schulnachricht der 8. Schulstufe (Original und Kopie) oder Zeugnis der zuletzt besuchten Schulstufe
- Anmeldeformular
- Elternfragebogen (für die Schulärztin)
- Aufnahmeinformation
> Formulare zum Downloaden siehe unten
- Verständigung und Zuweisung eines vorläufigen Schulplatzes: ab 17. März 2025
- Vorlage der Interimsbestätigung: bis 30. Juni 2025
- Termin der Aufnahmeprüfungen: 1. und 2. Juli 2025
- Vorlage des Jahreszeugnisses: bis spätestens 7. Juli 2025 (ausgenommen Schüler/Innen aus Deutschland)
- Verständigung über die definitive Aufnahme: ab 8. Juli 2025
Gesetzliche Aufnahmekriterien
(Wann muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden?
Mittelschule – D, E, M („Standard-AHS“) keine Aufnahmeprüfung
Mittelschule – D, E, M („Standard“ Sehr gut, Gut) keine Aufnahmeprüfung
Mittelschule – D, E, M („Standard“ Befriedigend), Aufnahmeprüfung für HLW/KOMD
Mittelschule – D, E, M („Standard“ Genügend), Aufnahmeprüfung für alle Schultypen (außer die Einstiegsklasse)
AHS – (positiver Abschluss) keine Aufnahmeprüfung