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Aufnahme Schuljahr 2025/26

  1. GESETZLICHE ANMELDEFRIST:
    17. Februar – 28. Februar 2025
    (MO – DO: 07:30 bis 16:00 Uhr,
    FR 07:30 bis 14:00 Uhr)

Die Aufnahmeunterlagen können an die Schule geschickt werden (postalisch oder Mail), außer die Schulnachricht bzw. das Zeugnis der letzten Schulstufe müssen persönlich vorbeigebracht werden. Vorzulegen sind:

  • Schulnachricht der 8. Schulstufe (Original und Kopie) oder Zeugnis der zuletzt besuchten Schulstufe
  • Anmeldeformular
  • Elternfragebogen (für die Schulärztin)
  • Aufnahmeinformation
    > Formulare zum Downloaden siehe unten
  1. Verständigung und Zuweisung eines vorläufigen Schulplatzes: ab 17. März 2025
  2.  Vorlage der Interimsbestätigung: bis 30. Juni 2025
  3. Termin der Aufnahmeprüfungen: 1. und 2. Juli 2025
  4. Vorlage des Jahreszeugnisses: bis spätestens  7. Juli 2025 (ausgenommen Schüler/Innen aus Deutschland)
  5. Verständigung über die definitive Aufnahme: ab 8. Juli 2025

Gesetzliche Aufnahmekriterien

(Wann muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden?

Mittelschule – D, E, M („Standard-AHS“) keine Aufnahmeprüfung

Mittelschule – D, E, M („Standard“ Sehr gut, Gut) keine Aufnahmeprüfung

Mittelschule – D, E, M („Standard“ Befriedigend), Aufnahmeprüfung für HLW/KOMD

Mittelschule – D, E, M („Standard“ Genügend), Aufnahmeprüfung für alle Schultypen (außer die Einstiegsklasse)

AHS – (positiver Abschluss)  keine Aufnahmeprüfung

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