Für ein gutes Miteinander.

Hausordnung

1. Äußeres Erscheinungsbild

  • Wir sind uns des Ausbildungszieles der Schule bewusst und zeigen dies durch unser äußeres Erscheinungsbild. Dieses umfasst nicht nur die Kleidung, sondern betrifft auch unser Auftreten.
  • Wir deponieren Kleidungsstücke (Mäntel, Straßenschuhe) nur in den versperrbaren Spinden und lassen Wertsachen zu Hause.

2. Sozialverhalten

  • Wir begegnen allen Personen wertschätzend, höflich und respektvoll und tragen durch unser hilfsbereites Verhalten zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre bei.
  • Wir pflegen in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen die deutsche Sprache und legen großen Wert auf angemessene Wortwahl.
  • Die einzelnen Klassen/Jahrgänge sind innerhalb ihrer Klassengemeinschaft für die Einhaltung von angemessenen Verhaltensweisen, sowie für das gemeinsame Auftreten nach außen verantwortlich.
  • Zur Stärkung der Schulpartnerschaft ist in jeder Klasse ein Klassenrat zu installieren. Darunter verstehen wir eine nach Bedarf zu bildende Versammlung von Schüler/innen einer Klasse/eines Jahrganges mit einem Lehrer/einer Lehrerin, in der Unterrichts- und Verhaltensfragen gemeinsam besprochen und Lösungen gesucht werden.

3. Verlässlicher Unterricht

  • Wir finden uns pünktlich und vorbereitet zum Unterricht ein, so dass dieser effizient gestaltet werden kann. Bei Verspätungen entschuldigen wir uns unter Angabe des Grundes. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der/die Lehrer/in noch nicht in der Klasse sein, melden wir dies dem Administrator bzw. im Sekretariat.
  • Wir stören den Unterricht weder durch eigenmächtiges Verlassen des Klassenraumes noch durch sonstige Aktivitäten.
  • Sollten wir aus Krankheitsgründen den Unterricht frühzeitig verlassen, melden wir uns ordnungsgemäß vom Unterricht ab: – bei der Schulärztin: Unterzeichnung des Formulars bei der Schulleitung.- – ist die Schulärztin nicht anwesend: Abmeldung beim unterrichtenden Lehrer/ bei der unterrichtenden Lehrerin mittels Abmeldeformular (Sekretariat). Im Falle einer Abmeldung wird der Schüler/die Schülerin auf das von ihm/von ihr zu tragende Risiko beim Heimweg hingewiesen. Der Lehrer/die Lehrerin hat abzuwägen ob es dem Schüler/der Schülerin möglich ist, sicher nach Hause zu gelangen. Der Schüler/die Schülerin hat die Eltern zu verständigen. Wird der Schüler/die Schülerin nicht abgeholt, so hat der/die aus Krankheitsgründen entlassene Schüler /Schülerin oder ein Erziehungsberechtigter die Verpflichtung sein/ihr Ankommen zu Hause sofort der Schule bekannt zu geben.
  • Ein späterer Unterrichtsbeginn oder ein früheres Unterrichtsende auf Dauer ist nur in begründeten Einzelfällen durch Genehmigung der Schulleitung möglich.
  • Abwesenheiten vom Unterricht sind unverzüglich der Schule zu melden. Die Entschuldigung (schriftlich, Angabe des Grundes der Abwesenheit) wird spätestens 7 Tage nach Wiederanwesenheit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin vorgelegt (§ 45 SchUG).
  • Vor planbaren Arztterminen oder bei Wünschen nach Freistellung vom Unterricht bis zu einem Tag ist ein begründetes Ansuchen beim Klassenvorstand/bei der Klassenvorständin schriftlich vorzulegen.
  • Freistellungen vom Unterricht über einen Tag hinaus sind schriftlich über den Klassenvorstand/der Klassenvorständin an die Schulleitung zu richten.
  • Ungerechtfertigte Abwesenheiten ziehen Konsequenzen nach sich (Verhaltensnote, Einschränkung bei der Erfüllung allfälliger persönlicher Wünsche)

4. Rauchen

  • Das Rauchen ist seit 1. Juli 2018 lt. Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) auf der gesamten Schulliegenschaft (inkl. Freiflächen) verboten!!!
  • Die Einhaltung der Raucherregelung wird stichprobenartig von den Lehrern/Lehrerinnen und der Schulleitung kontrolliert. Verstöße gegen die Raucherregelung ziehen Konsequenzen nach sich.

5. Behandlung der Schulliegenschaft, der Räumlichkeiten bzw. Einrichtung

  • Wir behandeln die uns in der Schule zur Verfügung stehenden Arbeits- und Unterrichtsmittel schonend und beseitigen Verschmutzungen unverzüglich. Für die von uns verursachten Schäden kommen wir auf.
  • Die eingeteilten Klassenordner/innen haben in den Klassenräumen für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
  • Wir geben den Abfall in die bereitgestellten Müllbehälter (Mülltrennung). Am Ende der letzten Unterrichtsstunde stellen wir die Sessel auf den Tisch.
  • Aus Gründen der Sauberkeit und der Hygiene tragen wir Hausschuhe, die eindeutig als solche zu erkennen sind (keine Turnschuhe, Kochschuhe etc.) Die Aufhebung der Hausschuhpflicht kann nur durch die Schulleitung erfolgen.
  • Wir sitzen nicht auf Fensterbänken oder Heizkörpern.
  • Der schuleigene Parkplatz steht nur Lehrer/innen zur Verfügung. Wir stellen Mopeds bzw. Fahrräder an den vorgesehenen Plätzen ab und verstellen keine Zufahrten.

6. Umgang mit störenden und sicherheitsgefährdenden Gegenständen

  • Wir unterlassen den Umgang mit unterrichtsstörenden (z. B. Handy, I-POD) oder sicherheitsgefährdenden Gegenständen (z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen)
  • Störende Geräte sind dem/der Lehrer/in auszuhändigen und können nach der letzten Unterrichtseinheit der jeweiligen Klasse im Sekretariat wieder abgeholt werden.

7. Umweltverhalten

  • Die Schule ist mit ihrer Liegenschaft (Gebäude, Außenanlage) sowie den Verkehrswegen und -plätzen als Lebensraum für die Schulgemeinschaft zu betrachten. Zwischen dem Lebensraum Schule, der weiteren Umwelt (z. B. Nachbarn, Lieferanten) und den Schulpartnern finden vielfältige Wechselwirkungen (Informations-, Stoff- und Energieflüsse) statt, die wir umweltfreundlich gestalten.
  • Wir schränken den Papier-, Wasser- und Stromverbrauch ein und kontrollieren unser gesamtes Abfallverhalten. Wir vermeiden Abfälle, trennen den Müll und beseitigen den Müll nach dem Konzept der Abfallwirtschaft Annahof (AWA). Kaugummis werden ausschließlich in den Restmüllbehältern entsorgt. Im 1. Stock beachten wir die strikte Trennung des Buffetbereichs (Speisen und Getränke) vom Lernbereich.
  • Wir legen auf Hygiene in der gesamten Schulanlage großen Wert.
  • Wir schonen den Schulpark. Wir nützen die vorgesehenen Wege und errichten keine „Trampelpfade“.

September 2018

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